Änderungen der Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit beim Kreisjugendring Böblingen (KJR)

Änderungen der Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit beim Kreisjugendring Böblingen (KJR)

Änderungen bei der Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit

Neue Fördermöglichkeiten beim KJR

Förderung von Projekten und Workshops  für Kinder und Jugendliche

Für Vereine, Verbände oder Initiativen besteht die Möglichkeit, beim Kreisjugendring Böblingen e.V. (KJR) Anträge zur finanziellen Unterstützung ihrer überfachlichen Maßnahmen für Kinder oder Jugendliche zu stellen. Zum 1. Januar wird dazu eine neue Richtlinie des Landkreises Böblingen zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes in Kraft treten. Der Grund sind die deutlich gewordenen gesellschaftlichen Entwicklungen und Veränderungen. Viele Kinder und Jugendliche werden nicht mehr über die klassische Jugendvereinsarbeit erreicht, sondern finden den Zugang zur Jugendarbeit eher über Projekte und Workshops. Daher hat der Jugendhilfeausschuss in der Sitzung vom 26. Oktober beschlossen, dass die Richtlinie um den Punkt: „Förderung besonderer Maßnahmen in sozialen, kulturellen oder ökologischen Bereichen“ erweitert wird.

So können beim KJR beispielsweise Anträge gestellt werden, um die pädagogische Arbeit mit Jugendlichen, die für Musicals trainieren, Graffiti-Workshops besuchen, Video-Slams produzieren, Hip Hop tanzen oder in anderen Projekten aktiv sind, zu unterstützen. Die neue Richtlinie ist auf den Homepages des Landratsamtes www.landratsamt-boeblingen.de und des Kreisjugendrings www.kjr-bb.de verfügbar. In der Geschäftsstelle des KJR können auch Printversionen angefordert werden.

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