Jahresjugendprogramm 2014 und Nachträge für 2013

Jahresjugendprogramm 2014 und Nachträge für 2013

Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit und (vereinsinterne)
Projektförderung für Kinder- und Jugendarbeit

Liebe Mitgliedsvereine, sehr geehrte Damen und Herren,
für 2014 gibt es wieder zwei unterschiedliche Förderprogramme für Veranstaltungen für Kinder und Jugendarbeit in Weil der Stadt: Die Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit (12.000 €) sowie die Möglichkeit der vereinsinternen Projektförderung für Kinder- und Jugendarbeit (5.000 €); Die Projektförderung ist offen für alle Vereine und Organisationen mit Kinder- und Jugendarbeit auch wenn Sie nicht Mitglied im Stadtjugendring sind. Die Stadt Weil der Stadt stellt dem Stadtjugendring Weil der Stadt für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung. Der Vergabeausschuss entscheidet über die Verteilung der Fördermittel.

Wir möchten Sie freundlich erinnern, dass Zuschussanträge für im Jahr 2014 geplante Veranstaltungen bis zum 31.10.2013 beim Vergabeausschuss eingegangen sein müssen
(bevorzugt via email). Ich verweise hierzu auf die Vergabesatzung, sowie auf die Vergaberichtlinien „Projektförderung für Kinder- und Jugendarbeit“.

Kurzfassung der Vergabekriterien für die offene Kinder- und Jugendarbeit

  1. Der Antragsteller muss Mitglied im Stadtjugendring sein.
  2. Veranstaltungen müssen sich an Kinder und Jugendliche in Weil der Stadt (mit Stadtteilen) richten.
  3. Veranstaltungen müssen für alle Kinder und Jugendlichen offen sein, keine vereinsinternen Veranstaltungen.
  4. Neue, Vereinsübergreifende Veranstaltungen mit besonders jugendpädagogischer Zielsetzung haben Priorität.

Kurzfassung der Vergabekriterien für die Projektförderung der Kinder- und Jugendarbeit

  1. Veranstaltungen müssen sich an Kinder und Jugendliche in Weil der Stadt (mit Stadtteilen) richten.
  2. Projekte und Maßnahmen zeichnen sich durch mindestens eine, möglichst mehrere Besonderheiten gegenüber den üblichen Vereinsaktivitäten aus und heben sich so von der Masse der Aktivitäten ab.
  3. Weitere Kriterien bei der Vergabe sind Neuheit / Einmaligkeit der Idee, Öffentlichkeitswirkung, Anzahl der Beteiligten, Umfang des Eigenbeitrags (finanzieller oder ehrenamtlicher Einsatz).

Anträge
Die Zuwendung ist eine Fehlbedarfsfinanzierung. Die Zuwendung darf nicht zur Überfinanzierung der Projekte / Maßnahmen führen. Andere Projektzuschüsse durch Kreis, Land oder sonstige Programme sollen vorrangig eingesetzt werden.

Es werden qualifizierte Anträge mit folgenden Angaben gefordert:

  1. Veranstalter
  2. Art des Projekts und Besonderheiten
  3. Zeitpunkt / Dauer des Projekts
  4. Ziele des Projekts
  5. Zielgruppe des Projekts
  6. Erwartete Teilnehmerzahl
  7. Kalkulation mit Angabe zu anderweitigen Förderanträgen
  8. Höhe des beantragten Zuschusses

Nachträge 2013
Nach aktuellem Stand gibt es noch Restmittel für 2013. Hierfür können Sie ebenfalls Anträge (auch für bereits durchgeführte Veranstaltungen, die den Vergabekriterien entsprachen) bis
zum 31.10.2013 stellen – für die Nachträge gelten die gleichen Vergabekriterien.

Weiterer Ablauf
Der Vergabeausschuss wird Ende November / Anfang Dezember 2013 über die Vergabe der Finanzmittel entscheiden. Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen danach schriftlich
mitgeteilt. Informationen zum Vergabeausschuss und eine Kurzfassung der Vergabekriterien finden Sie zusätzlich auch auf unserer Homepage (s.u.) oder können bei mir angefordert werden.

Sollten Sie noch Fragen zur Antragstellung haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Wir dürfen Sie ermutigen, Anträge für 2014 zu stellen und freuen uns auf interessante Projekte,
neue und bewährte Veranstaltungen und Ideen für ein großes Angebot für die Kinder und Jugendlichen in Weil der Stadt.

Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Brinkmann
– Vorsitzender Vergabeausschuss –

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