Förderung der Kinder- und Jugendarbeit 2021 – Antragsfrist 31.10.2020

Förderung der Kinder- und Jugendarbeit 2021 – Antragsfrist 31.10.2020

Die Stadt Weil der Stadt stellt dem Stadtjugendring für die Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit 12.000 Euro und für vereinsinterne Projekte 5.000 Euro zur Verfügung. Der Vergabeausschuss entscheidet über die Verteilung der Fördermittel. Während die Fördergelder für die offene Kinder- und Jugendarbeit ausschließlich an Mitglieder des Stadtjugendrings vergeben werden, können auch Weil der Städter Vereine und Organisationen, die nicht Mitglied im Stadtjugendring sind, von der vereinsinternen Projektförderung profitieren.

Die Vereine und Organisationen in Weil der Stadt werden gebeten, bis 31.10.2020 Fördermittel für Veranstaltungen und Projekte, die 2021 stattfinden, beim Vergabeausschuss, Vorsitzender: Friedhelm Brinkmann, Lindenhof 12, 71263 Weil der Stadt, E-Mail: vergabeausschuss@sjr-wds.de, zu beantragen. 

Für 2020 können noch im Nachtragsverfahren Zuschüsse beantragt werden.

Weitere Informationen zu den Vergaberichtlinien und zur Antragsform (neues Antragsformular) finden Sie hier auf der Homepage.

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