Es gibt zwei unterschiedliche Förderprogramme für Veranstaltungen für Kinder und Jugendarbeit in Weil der Stadt: Die Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit (9.500 €) sowie die Möglichkeit der vereinsinternen Projektförderung für Kinder- und Jugendarbeit (2.500 €); Die Projektförderung ist offen für alle Vereine und Organisationen mit
Kinder- und Jugendarbeit auch wenn Sie nicht Mitglied im Stadtjugendring sind. Die Stadt Weil der Stadt stellt dem Stadtjugendring Weil der Stadt für die Förderung der Kinder- und
Jugendarbeit zur Verfügung. Aufgabe des Vergabeausschusses ist es über die Möglichkeiten der Antragstellung zu informieren, Zuschussanträge zu prüfen, zu genehmigen und die Auszahlungen zu veranlassen. Grundlage für die Prüfung der Anträge ist die Vergabesatzung sowie die Ergänzungen, die der Vergabeausschuss 1999 beschlossen hat.
Der Ausschuss besteht aus 12 Mitgliedern, davon sind:
Friedhelm Brinkmann | Stadtjugendring |
Marc Decker | Stadtjugendring |
Anne Mäckelburg | Stadtjugendring |
Konrad Klein | Stadtjugendring |
Anke Matthias-Schwarz | Gemeinderat |
Florian Scharpf | Gemeinderat |
Lea Bauer | Gemeinderat |
Konrad Klein | Jugendhaus Kloster |
Luisa Kappek | Kultur-/Sportvereine |
Georg Mayer | Kultur-/Sportvereine |
Tanja Kübler | Amt für Jugend und Soziales |
Maximilian Frank | Kinder- und Jugendbüro (beratend) |
Die Vergabekriterien sind in der Vergabesatzung vom 03. November 1993 definiert und wurden auf Beschluss des Vergabeausschusses am 16. 12.1999 ergänzt und mit Schreiben vom 05. Februar 2000 bekannt gemacht. Die Vergabesatzung und die Ergänzung wurde an alle Mitglieder des Stadtjugendrings verteilt. Bei Bedarf können jederzeit weitere Exemplare beim Vorsitzenden des Vergabeausschusses angefordert werden.
Kurzfassung der Vergabekriterien für die Offene Kinder- und Jugendarbeit
Kurzfassung der Vergabekriterien für die Projektförderung der Kinder- und Jugendarbeit
Anträge und Zuschüsse
Anträge müssen grundsätzlich bis zum 30. Oktober eines Jahres für das Folgejahr schriftlich an den Vorsitzenden des Vergabeausschusses eingereicht werden. Nachträglich gestellte Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn noch Mittel zur Verfügung stehen. Es wird daher empfohlen Anträge bereits zum 30.Oktober zu stellen, auch wenn die Veranstaltung noch nicht bis ins Detail geplant ist.
Die Zuwendung ist eine Fehlbedarfsfinanzierung. Die Zuwendung darf nicht zur Überfinanzierung der Projekte / Maßnahmen führen. Andere Projektzuschüsse durch Kreis, Land oder sonstige Programme sollen vorrangig eingesetzt werden.
Es werden qualifizierte Anträge mit folgenden Angaben gefordert:
Zuschüsse werden bewilligt um das finanzielle Risiko der Veranstalter zu reduzieren und so Veranstaltungen für Jugendliche, die nicht profitorientiert sind zu ermöglichen. D.h. aber auch, dass Zuschüsse nur zur Deckung von Verlusten ausbezahlt werden. Entsprechend ist die Bewilligung von Anträgen als eine Absicherung zu verstehen.
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