Antragsfrist 31.10.2022

Antragsfrist 31.10.2022

An die Mitgliedsvereine im Stadtjugendring Weil der Stadt – Antragsfrist: 31.10.2022

Die Stadt Weil der Stadt stellt dem Stadtjugendring für die Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit 9.500 Euro und für vereinsinterne Projekte 2.500 Euro zur Verfügung. Der Vergabeausschuss entscheidet über die Verteilung der Fördermittel. Während die Fördergelder für die offene Kinder- und Jugendarbeit ausschließlich an Mitglieder des Stadtjugendrings vergeben werden, können auch Weil der Städter Vereine und Organisationen, die nicht Mitglied im Stadtjugendring sind, von der vereinsinternen Projektförderung profitieren.

Die Vereine und Organisationen in Weil der Stadt werden gebeten, bis 31.10.2022 Fördermittel für Veranstaltungen und Projekte, die 2023 stattfinden, beim Vergabeausschuss, Vorsitzender: Friedhelm Brinkmann, Lindenhof 12, 71263 Weil der Stadt, E-Mail: vergabeausschuss@sjr-wds.de, zu beantragen. 

Für 2022 können noch im Nachtragsverfahren Zuschüsse beantragt werden.
Sofern Sie Zuschüsse für 2022 bewilligt bekommen haben, bitte ich um Rückmeldung, ob die Mittel benötigt werden, Veranstaltungen Coronabedingt ausgefallen oder anders durchgeführt werden konnten. 

Weitere Informationen zu den Vergaberichtlinien und zur Antragsform (https://www.sjr-wds.de/wp-content/uploads/2022/11/Antrag-SJR-2.xlsx) finden Sie auf der Homepage des Stadtjugendrings (bitte die Excel-Version nutzen) oder im Anhang.

Wir freuen uns auf viele Ideen und Angebote für die Kinder- und Jugendarbeit für 2023! 

Viele Grüße

Friedhelm Brinkmann

Vorsitzender Vergaeausschuss Stadtjugendring Weil der Stadt

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